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Neue Marken-Richtlinie bei Adwords
Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine Internet-Suchmaschine zulässig
Am 4. April hat Google seine Wettbewerbsrichtlinien für England und Irland geändert. Ab sofort dürfen dort Adwords-Kunden auf Marken- und Firmennamen bieten.
Die Folgen:
1. Kleine Firmen können ab sofort mittels Adwords viel Traffic auf ihre Seiten ziehen, indem sie auf große, vielgesuchte Marken- und Firmennamen bieten.
2. Große Firmen und Markeninhaber müssen künftig auch in Adwords investieren. Denn um sicherzustellen, dass jemand, der nach einer Marke sucht, auch auf der Seite des Markeninhabers landet, muss der Markeninhaber neben SEO auch Adwords aktivieren. Für die großen Firmen bedeutet das: Die Zeiten, in denen allein der Markenname für viel organischen Traffic auf den Webseiten sorgte, gehen zu Ende. Künftig wird auch ein Markeninhaber erheblich Geld investieren müssen, um Besucher auf seine Seite zu ziehen.
3. Google verdient SEHR viel Geld. Tipp: Google-Aktien kaufen.
Googles verlautbart zu dieser Entscheidung in seiner "AdWords Trademark Policy Revision":
"Google möchte die Nutzer mit den relevantesten Informationen versorgen - sowohl durch die Suchergebnisse wie auch durch die bezahlten Anzeigen. Um dieses Ziel auch im Anzeigenbereich zu erreichen, gibt Google den Nutzern die Möglichkeit selbst zu entscheiden, welche Anzeigen die relevantesten sind."
Müssen wir uns in Deutschland auf Ähnliches einstellen?
Vorläufig nicht.
Derzeit gibt es bezüglich der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in Adwords-Kampagnen unterschiedliche Urteile der einzelnen Oberlandesgerichte. Am 26. Februar 2008 entschied das OLG Frankfurt, dass die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in Adwords-Kampagnen zulässig sei. Damit stellte sich das OLG Frankfurt gegen die anderslautenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte Braunschweig, Dresden und Stuttgart.
Ein Markeninhaber, der seine Markenrechte verletzt sieht, hat hierzulande die Möglichkeit, vor einem "Markeninhaber-freundlichen" Landgericht zu klagen (im Zusammenhang mit Markenverletzungen wird hierzulande der "fliegende Gerichtsstand" angenommen und damit kann der Markeninhaber entscheiden, vor welchem Landgericht er z.B. eine einstweilige Verfügung beantragt).
Doch sobald ein BGH-Urteil vorliegt, dass die Verwendung fremder Markenbegriffe erlaubt, brechen auch hierzulande die Dämme. Was dann hierzulande folgt, werden wir uns besser vorstellen können, wenn wir in den kommenden Wochen intensiv den englischen und irischen Adwords-Markt beobachten.
Wie können Sie sich darauf vorbereiten, wenn hier bald "englische Zustände" herrschen?
Ganz einfach:
DIVERSIFIZIEREN Sie Ihre Besucherströme!
Setzen Sie KEINESFALLS ausschließlich auf Google!
Ich verspreche Ihnen:
Eines Morgens werden Sie aufwachen und feststellen, dass Google seine Algorithmen derart geändert hat, dass keine Ihrer SEO- und SEM-Maßnahmen mehr wirkt.
Sie wären nicht der Erste, dem das passiert. Ich habe Bekannte, Freunde und Kunden, denen so etwas schon passiert ist. Schlimm genug.
EXISTENZBEDROHEND wird die Situation aber erst dann, wenn Sie Ihren Traffic nur aus einer einzigen Quelle beziehen - und wenn diese Quelle Google heißt.
Deshalb lautet meine Botschaft: Holen Sie sich Ihre Besucher aus unterschiedlichen Quellen. Es gibt Dutzende von Marketing-Experten, die Ihnen aufzeigen können, wie Sie Ihre Besucher aus ganz unterschiedlichen Quellen bekommen.
Hier sind 7 Wege und 7 Experten, die Ihnen helfen, Ihr Internet-Geschäft auf sichere Füße zu stellen:
1. Suchmaschinenoptimierung
(Axandra;www.ibusinesspromoter.com/optimize/seo-ebook.htm)
2. Marketing mit Themenbeiträgen
(Jim Edwards; www.turnwordsintotraffic.com)
3. Marketing mit Pressemitteilungen
(Marc Harty; www.prtraffic.com)
4. Media Marketing
(Dan Janal; www.prleads.com)
6. Affiliate Marketing
(Rosalind Gardner; www.superaffiliatehandbook.com)
7. Adsense Marketing
(Joel Comm; www.adsense-secrets.com)
Quelle:
"Der Adwords-Erfolgsbrief" des Adwords-Experten Manfred Engel, www.engelwerbung.de
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