Das geplante neue Datenschutzgesetz wurde in einigen Punkten abgeschwächt, nachdem vor allem aus der Wirtschaft Proteste kamen. Insbesondere wurden die Strafen für Übertretungen des Gesetzes nach unten korrigiert, Fahrlässigkeit soll nun gar nicht mehr bestraft werden. Damit setzt der Bundesrat im neuen Entwurf weniger auf Sanktionen und mehr auf Selbstregulierung. Gestärkt werden soll jedoch nach wie vor die Position des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Anpassung an EU-Recht

Die Änderung des Datenschutzgesetzes ist nötig geworden, damit nach neuem EU-Datenschutzrecht die Schweiz von der EU-Kommission auch in Zukunft noch als Staat mit gutem Datenschutzniveau betrachtet wird. Nur so dürfen Schweizer Unternehmen und Firmen in der EU Daten frei übermitteln. Mit den Änderungen sollen die Entwicklungen in Technologie und Gesellschaft im Gesetz berücksichtigt werden.

Über die Änderungen im Datenschutzgesetz berichtete unsere Quelle Computerworld.