Bundesrat beseitigt Vorteil ausländischer Händler
Der Bundesrat hat beschlossen, eine Ungerechtigkeit im E-Commerce zu beseitigen. Bislang müssen Onlinehändler aus dem Ausland für kleine Bestellungen bis zu fünf Franken keine Mehrwertsteuer abgeben. Für Schweizer Händler gilt dies nicht, daher sind ausländische Versender hier im Vorteil. Ab 2019 sollen Sendungen von Anbietern mit mehr als 100’000 Franken Umsatz pro Jahr ebenso behandelt werden wie Inlandssendungen. Das betrifft vor allem Riesen wie Alibaba, Amazon oder Zalando.
Neue Steuereinnahmen erwartet
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet die neue Regelung, dass sie im MwSt-Register eingetragen sein müssen und damit in der Schweiz steuerpflichtig werden. Neben der Abschaffung eines Nachteils für Schweizer Onlinehändler werden auch neue Einnahmen erwartet. Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichen Steuereinkünften von etwa 20 Millionen Franken im Jahr.
Über die neue Steuerregelung für ausländische Versandhändler berichtete unsere Quelle IT Reseller.
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