Nur noch gut ein halbes Jahr bleibt, bis die neue EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 endgültig in Kraft tritt. Auch Schweizer Firmen ohne Export in die EU sind betroffen, denn die Regelung macht eine Revision des Datenschutzgesetztes nötig. Ohne Änderungen würde die EU den Datenschutz in der Schweiz nicht mehr als angemessen betrachten, was den Austausch von Daten erschweren würde. Viele Unternehmen sind aber noch nicht fit für die neue Richtlinie. Was genau kommt also auf Schweizer Firmen zu?

Schutz von Kundendaten wird verstärkt

Ziel der neuen Verordnung ist eine Verbesserung der Privatsphäre in der Datenverarbeitung. Dazu müssen bestimmte Firmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Datenpannen sind innert 72 Stunden zu melden. Zusätzlich verlangt die neue Richtlinie eine umfangreiche Aufzeichnung der Aktivitäten in der Datenverarbeitung. Für alle Produkte und Dienstleistungen sollen nur noch jene Daten verarbeitet werden, die zur Erbringung der Leistung nötig sind.

Das Recht auf Löschung persönlicher Daten und der Jugendschutz werden ebenfalls verbessert. Auch die Zustimmung zur Datennutzung muss künftig unmissverständlich erfolgen. Nicht mehr ausreichend wäre zum Beispiel ein bereits angehaktes Feld in einem Formular, welches der Kunde abwählen müsste, um der Weitergabe seiner Daten nicht zuzustimmen. All diese Neuerungen erfordern Anpassungen bei Verträgen, Datenschutzerklärungen und auch auf Websites selbst. Bei Verstössen können hohe Bussen in Millionenhöhe fällig werden.

Über die Neuerungen der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung berichtete unsere Quelle shopanbieter.de.