Seco fordert klare Gebühren-Angaben
Vor allem bei Online-Bestellungen aus dem Ausland kommt mit der Lieferung oft auch das böse Erwachen. Denn auf anfallende Zollgebühren wird vielfach nicht hingewiesen, geschweige denn mit genauen Beträgen. Dazu kommt, dass ein Schweizer Webshop mit .ch-Domain noch lange nicht garantiert, dass die Ware auch aus der Schweiz geliefert wird. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verlangt nun von den Händlern die Einhaltung aktueller Gesetze und die klare Angabe der Gebühren, welche den Kunden erwarten.
Neue Regelung seit Juli 2018
Seit Juli 2018 gilt auch für ausländische Händler, dass die Schweizer Bestimmungen für die Preisauszeichnung einzuhalten sind, wenn sich der Shop spezifisch an Schweizer Kunden wendet. Wenn der Kunde die Mehrwertsteuer sowie anfallende Zollgebühren selbst tragen muss, sind diese bereits vor dem Kauf genau anzugeben. Ebenfalls anzugeben ist der Versandort, wenn die Firma keine Niederlassung in der Schweiz hat.
Schwierige Durchsetzung
Bei Verstössen können Händler mit bis zu 20’000 Franken gebüsst werden. Doch die Durchsetzung, welche den Kantonen obliegt, ist vor allem gegen grosse Konzerne wie Aliexpress schwierig. Denn ein Gerichtsverfahren könnte Jahre dauern und am Ende ohne Zahlung oder Anpassung des Shops ausgehen.
Über die Forderung nach mehr Gebühren-Transparenz für Sendungen aus dem Ausland berichtete unsere Quelle 20 Minuten.
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