Auch für viele Schweizer Unternehmen gelten die strengen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU. Bereits die Speicherung von Kundendaten von EU-Bürgern genügt. Dann kann es vorkommen, dass ein Nutzer von seinem Recht auf Herausgabe oder vollständige Löschung der über ihn gespeicherten Daten Gebrauch macht. Daher ist es wichtig, dass die Abläufe für die Behandlung solcher Anfragen geregelt sind. Dauert die Beantwortung länger als einen Monat, drohen Geldbussen. Was also gilt es im Einzelnen zu beachten?

Gute Vorbereitung ist wichtig

Besonders wichtig ist es, dass alle Mitarbeiter wissen, an wen eine Auskunftsanfrage zu leiten ist, denn in der Regel wird sich ein Kunde an einen bekannten Ansprechpartner wenden. Auch muss die Identität des Anfragenden zweifelsfrei festgestellt werden, damit die Daten nicht versehentlich an die falsche Person gelangen. Die Antwort an sich muss dann laut DSGVO in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ erfolgen.

Über die Behandlung von Auskunftsersuchen im Rahmen der EU-DSGVO berichtete unsere Quelle ChannelPartner.