Die DSGVO ist seit über einem Jahr in Kraft. Vielen Unternehmen wird erst jetzt bewusst, wie weitreichend die Konsequenzen sind – vor allem durch den Artikel 32 der technischen und organisatorischen Massnahmen. Dieser möchte den Schutz von Personendaten sicherstellen.

Dazu gehören auch die Pseudonymisierung und Verschlüsselung der personenbezogener Daten, das Ermitteln von geeigneten Schutzmassnahmen und Transportweisungen für USB-Sticks und Smartphones.

Zwei Experten führen durch das Briefung mit anschliessender Fragerunde.